Piloten
Gesetzestexte
Lizenzrecht: https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/Part-FCL.pdf
Luftverkehrsrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/
Landesluftfahrtbehörden
https://www.strassenbau.niedersachsen.de/aufgaben/luftverkehr/luftverkehr-78357.html
FAQ's
Januar 2019
Frage: Wie erneure ich meine abgelaufene Klassen- Musterberechtigung ?
Es gibt eine neue konsolidierte Fassung der VO (EU) 1178/2011. Grund für die Änderungen in der Verordnung war, dass man die DTO’s mit aufnehmen wollte. Bei der Gelegenheit hat man auch einigen Erleichterungen mit eingebaut.
Bei der FCL.740 hat man folgendes geändert:
b) Erneuerung
Wenn eine Klassen- oder Musterberechtigung abgelaufen ist, muss der Bewerber folgendes unternehmen:
(1) er muss eine Befähigungsüberprüfung gemäß Anlage 9 dieses Anhangs absolvieren;
(2) er muss vor der in Nummer 1 genannten Befähigungsüberprüfung bei einer ATO eine Auffrischungsschulung absolvieren, wenn dies notwendig ist, um den Befähigungsstand zu erreichen, der erforderlich ist, um die betreffende Luftfahrzeugklasse oder das betreffende Luftfahrzeugmuster sicher betreiben zu können.
Allerdings kann der Bewerber den Lehrgang:
i) bei einer DTO oder ATO absolvieren, wenn es sich bei der abgelaufenen Berechtigung um eine Klassenberechtigung für nicht als Hochleistungsflugzeuge eingestufte einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk, eine Klassenberechtigung für TMG oder eine Musterberechtigung für einmotorige Hubschrauber nach Anhang VIII (Teil-DTO) Punkt DTO.GEN.110(a)(2)(c) handelte;
ii) bei einer DTO, einer ATO oder bei einem Fluglehrer absolvieren, wenn die Berechtigung vor höchsten drei Jahren ablief und es sich bei der Berechtigung um eine Klassenberechtigung für nicht als Hochleistungsflugzeuge eingestufte einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk oder eine Klassenberechtigung für TMG handelte.
Praktisch heißt es:
Soweit eine Lizenz weniger als 3 Jahre abgelaufen ist, sucht sich der Pilot einen entsprechenden FI (A), der Ihn wieder fit fliegt.
Es gibt keine Mindeststunden für die Auffrischung mehr. Der FI(A) schult den Piloten wieder fit (Nachweis im Flugbuch per Unterschrift des FI), dann sucht sich der Pilot einen Prüfer, der die Befähigungsprüfung durchführt (Protokoll von der LBA-Seite) und im Feld „Bemerkungen“ schreibt, dass eine Auffrischungsschulung stattgefunden hat und er diese im Flugbuch des Piloten kontrolliert hat.
Am Ende schickt der Pilot die Kopie des Prüfprotokolls, seine alte Lizenz und den Antrag auf Erneuerung seiner Lizenz an die Behörde.